AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Kunst-Patenschaft Ulke
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Gegenstand und Zweck der Kunstpatenschaft ist die langfristige Förderung und Sicherung des Ateliers und damit des künstlerischen Schaffens
von Katharina Ulke, nachfolgend „Künstlerin“ genannt.
1.2 Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten sich die Paten als Teilnehmer-Innen an der Kunst-Patenschaft zu regelmäßigen, finanziellen
Zuwendungen für die Dauer der Patenschaft.
§ 2 Zustandekommen und Inhalt der Patenschaft
2.1 Die Patenschaft kommt mit Absenden des Aufnahmeformulars dieser Website zustande, ohne dass es einer Bestätigung durch die Künstlerin
bedarf.
2.2 Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/ die Pate-In zu einer jährlichen Förderzahlung in Höhe des im Aufnahmeformular eingegebenen Betrages an
die Künstlerin. Der Förderbetrag ist zur Zahlung fällig innerhalb von 1 Monat ab Anmeldedatum. Bei Zahlung in Teilbeträgen mit halbjähriger, vierteljähriger oder monatlicher Fälligkeit ist der
Betrag bis zum 5. Werktag des vom Paten gewählten Zeitabschnitts fällig.
§ 3 Dank und Anerkennung
3.1 Zum Dank und als Anerkennung für die Förderzahlung bietet die Künstlerin dem/der Paten/-in pro Kalenderjahr ein künstlerisches Werk ihres
Schaffens (Graphiken) nach Maßgabe der im Internet unter www.kunstpatenschaft.de erfolgenden Beschreibungen und Abbildungen an. Dies gilt nur für eine jährliche Förderzahlung von € 160,-- und
mehr. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kunstwerk besteht nicht.
3.2. Bezahlt der/die Pate/-in bei Fälligkeit und nach schriftlicher Mahnung durch die Künstlerin nicht, geht ein nach Absatz 3.1 bestehender
Anspruch des /der Paten/-in bei Fortbestand des Zahlungsanspruchs verloren. Eine Rückzahlung der Förderzahlung ist - gleich aus welchen Gründen - ausgeschlossen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
4.1 Die Laufzeit der Patenschaft beginnt mit dem Eingang des Aufnahmeformulars und bleibt bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bestehen, es
sei denn es wurde ein Förderzeitraum für das Folgejahr vereinbart.
4.2 Erfolgt keine Kündigung der Patenschaft, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, dass der /die Pate/-in mit einer
Frist von 3 Monaten zum Jahresende der Verlängerung ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
4.3 Der/die Pate/-in kann die Patenschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Patenschaft endet dann immer zum 31.12. des Jahres, in dem
die Kündigung erfolgt. Die Kündigung bedarf der Schriftform, die auch durch E-Mail gewahrt ist.
§ 5 Datenschutz
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass zum alleinigen Zweck der Verwaltung und Betreuung der Patenschaften folgende Daten
des / der Paten/-in in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden : Name, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse. Eine Weitergabe personenbezogener Daten findet nicht
statt. Die Künstlerin verpflichtet sich, die gespeicherten Daten sorgfältig zu sichern. Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der vorgenannten Daten erklärt sich der/ die Pate/-in
einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.
§ 6 Widerrufsrecht
6.1 Der/die Pate/-In hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag
des Eingangs des Aufnahmeformulars bei der Künstlerin per Post oder Eingang des Aufnahmeformulars über die Patenschafts-Website. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs ist der
Sendenachweis. Bei Widerruf im regulären Postwege ist das Datum des Postaufgabestempels maßgeblich.
6.2 Erfolgt der Widerruf fristgemäß, erfolgt die Rückzahlung einer bereits geleisteten Förder-Zahlung binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs
bei der Künstlerin.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berühren. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll in diesem Fall von den Vertragspartnern durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
7.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.